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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's der Tanzschule Tanzfitness (vertreten durch Marian Penz)

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Tanzschule TanzFitness mit ihren Mitgliedern, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zum Besuch der gewählten Tanz- und Fitnesskurse berechtigt sind.

  2. Die Hausordnung ist für alle Mitglieder der Tanzschule TanzFitness verbindlich.

  3. Änderungen der Kurse und Kurszeiten behält sich die Tanzschule TanzFitness vor. Bei Kursausfällen durch Höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Zugausfälle) hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Ersatzkurse.

  4. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt in der Tanzschule durch Unterschrift des Mitgliedes zustande.

  5. Der Vertrag ist nicht übertragbar.

  6. Dem Mitglied ist es erlaubt aus dem aktuellen Kursplan, die von ihm gewählten Kurse bzw. Tanzarten, sowie Umkleideräume und Toiletten zu nutzen.

  7. Bei der Flatrate kann das Mitglied nur die Kurse besuchen, die seinem Kurslevel (Stufe) entsprechen.

  8. Leistungen, die neben den Kursen, wie zum Beispiel Lern- und Kursvideos zur Verfügung gestellt werden, sind zusätzliche gratis Leistungen, auf die das Mitglied keinen Anspruch hat. Es obliegt einzig und allein der Tanzschule Tanzfitness wem und ob sie diese Leistungen zur Verfügung stellt.

  9. In allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, ist die Tanzschule TanzFitness dazu berechtigt die Preise anzupassen und zu erhöhen.

  10. Sollte kein Vertragsbeginn vereinbart worden sein, dann beginnt die Vertragslaufzeit ab den ersten des Monats, der ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung folgt.

  11. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

  12. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus, zum Ersten eines Kalendermonats fällig und wird, wenn nichts anderes vereinbart, per Lastschriftverfahren von dem Mitglied angegebenen Bankkonto automatisch abgebucht.  Das Lastschriftverfahren findet über den Partner GoCardless Ltd. statt.

  13. Das Mitglied ist verpflichtet, der Tanzschule TanzFitness bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied stattfinden kann. Der Antrag für das Lastschrift-Mandat für das Lastschriftverfahren wird grundsätzlich dem Mitglied per E-Mail zugesendet. Wird vom Mitglied das Lastschrift-Mandat nicht erteilt, oder kommt das Mitglied aus eigenverschulden mit einem Betrag von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, wird der gesamte Betrag der Beiträge bis zum Ende der aktuellen Laufzeit in Rechnung gestellt und ist somit fällig.

  14. Änderungen der Anschrift, des Namens, der Kontoverbindung und Kontaktinformationen des Mitgliedes, sind der Tanzschule Tanzfitness unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  15. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag des Mitgliedes um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Bei Vertragslaufzeiten von 12 Monaten und mehr verlängert sich sich die Laufzeit jedoch nur Montasweise. Es sei denn, das Mitglied oder die Tanzschule kündigen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf in Textform §126b BGB). Sie kann schriftlich an (Marian Penz, Haußmannstr. 3, 70188 Stuttgart) oder per E-Mail an info@tanzfitness-stuttgart.de erfolgen.

  16. Die Tanzschule TanzFitness legt Ferientermine oder sogenannte kursfreie Tage fest. Das Mitglied findet Informationen zu den Ferientermine auf der Homepage (www.tanzfitness-stuttgart.de) oder in der Tanzschule. Die monatlich, zu entrichtenden Beiträge bleiben von den Ferienterminen unberührt und sind weiterhin zu entrichten. 10 (Zehn) Prozent der Laufzeit sind kursfreie Tage bzw. Ferien. Die kursfreien Tage sind im Mitgliedsbeitrag mit einberechnet. Das Mitglied hat innerhalb des Rahmens der kursfreien Tage keinen Anspruch auf Ersatz. Anspruch auf Ersatz erhält das Mitglied sobald die Ferien bzw. kursfreien Tage (Feiertage ausgeschlossen) die 10 Prozent der Laufzeit übersteigt. Beispiel: bei 12 Monate Laufzeit beinhaltet der Mitgliedsbeitrag 36 kursfreie Tage bzw. Ferien.

  17. Dem Mitglied kann eine Pause bzw. eine Stilllegung des Vertrages gewährt werden, insofern ein Nachweis, dass eine sportliche Tätigkeit durch Krankheit, Schwangerschaft oder beruflich bedingter Abwesenheit ausschließen kann, vorgelegt wird. Pausen bzw. Stilllegungen werden stets nur für volle Monate erteilt. Bei einer gekündigten Mitgliedschaft werden dem Mitglied keine Pausen gewährt. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der pausierten Monate. Überschneiden sich pausierte Monate und Ferientermine, werden für diese Zeit der Überschneidung keine ausgefallenen Kurszeiten, wie in Ziffer 16. beschrieben gutgeschrieben. Eine Pausierung muss spätestens ein Tag vor Beginn der Pause schriftlich mitgeteilt werden. Eine Pause muss mindestens 4 Wochen betragen und  alle genommenen Pausen dürfen innerhalb einer Laufzeit keine 4 Monate überschreiten.

  18. Das Mitglied hat den Anweisungen der Trainer und des Personals Folge zu leisten. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen solche Anweisungen, kann ein Hausverbot nach sich ziehen. Die Monatsbeiträge müssen dennoch während der Vertragslaufzeit entrichtet werden.

  19. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, wird keine Haftung durch die Tanzschule TanzFitness übernommen, ausgenommen ist die Haftung für Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Zurverfügungstellen von Umkleideräumen und ggf. Schränken begründet keine Haftung für dort abgestellte oder untergebrachte Wertgegenstände.

  20. Die Teilnahme an den Kursen und der Aufenthalt bei der Tanzschule TanzFitness findet auf eigene Gefahr statt.

  21. Das Mitglied versichert mit Unterzeichnung, dass es keine gesundheitlichen Probleme hat, welche die Ausübung der gewählten Kurse beeinträchtigen könnte und dem Mitglied somit schädigen könnten. Sollten sich Zweifel über den gesundheitlichen Zustand des Mitgliedes ergeben, sodass das Mitglied nicht in der Lage sein könnte die Kurse zu nutzen, so ist die Tanzschule TanzFitness dazu berechtigt den Vertrag zu widerrufen.

  22. Vertragliche Bestimmungen und Änderungen bedarf es ausschließlich in Schriftform.

  23. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie die übrigen Bestimmungen unberührt.

  24. Stand 01.06.2020

AGB'S DER TANZSCHULE TANZFITNESS

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